Artikulationsstörungen
Im Rahmen der normalen Sprachentwicklung treten bei fast allen Kindern entwicklungsbedingte Artikulationsfehler auf.
Mit vier Jahren sollte Ihr Kind alle Laute (außer s, sch) korrekt sprechen können. Probleme mit k, g, ch sind dann nicht mehr altersgerecht. Antwortet Ihr Kind auf Ihre Aufforderung zum Essen zu kommen mit „ja Mama ich tomme“, so ist dies auffällig. Mit spätestens sechs Jahre sollte das Kind auch s, sch fehlerfrei sprechen können.
Die bekannteste Artikulationsstörung ist die Fehlbildung des s, das Lispeln. Hierbei wird die Zunge an die Zähne oder zwischen die Zähne geschoben. Mögliche langfristige Folgen dieses Artikulationsfehlers sind Zahnfehlstellungen. Nicht selten geht diese Lautfehlbildung auch mit einem unkorrekten Schluckmuster einher, dies ist besonders dann der Fall, wenn ursächlich für die Schwierigkeiten in der Lautbildung eine schlaffe Mundmuskulatur verantwortlich gemacht werden kann.
Phonologische Störungen
Die Phonologie beschäftigt sich mit der Art und Weise wie Laute in einer Sprache geordnet sind und verwendet werden. Die beiden Worte Haus und Maus unterscheiden sich lediglich in einem Laut haben eine unterschiedliche Bedeutung und reimen sich. Dieses Wissen sollten Kinder spielerisch erlernen. Kinder mit phonologischen Störungen haben in der Regel Probleme Geräusche oder später auch Laute zu differenzieren (unterscheiden) oder Reimwörter zu finden. Dies kann später auch weitreichende Folgen auf die schulischen Leistungen des Kindes haben; so sind Kinder mit unbehandelten phonologischen Störungen einem höheren Risiko einer Schriftspracherwebsstörung ausgesetzt.
Dysgrammatismus
Bei diesen Kindern treten Fehler in der Grammatik auf. Dies äußert sich im Satzbau, in der unkorrekten Bildung und Verwendung von Zeiten und Fällen und Pluralformen. Sätze wie „ich bin geschwimmt“ oder „ich habe viele Ritters gesehen“ sind Beispiele hierfür. Oft weisen diese Kinder allerdings auch einen eingeschränkten oder unstrukturierten Wortschatz auf. Desweiteren kann der Spracherwerb im Rahmen einer Hörstörung, einer geistigen Behinderung oder bei Down-Syndrom erschwert sein.
Das Ziel der Sprachförderung ist die Förderung der kommunikativen Fähigkeiten des Patienten.
Weitere Informationen unter
www.dbl-ev.de.